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   BGH, 09.06.1967 - 4 StR 187/67   

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BGH, 09.06.1967 - 4 StR 187/67 (https://dejure.org/1967,792)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1967 - 4 StR 187/67 (https://dejure.org/1967,792)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1967 - 4 StR 187/67 (https://dejure.org/1967,792)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 244
  • NJW 1967, 1668
  • MDR 1967, 774
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75

    Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit

    Richtig wäre damals gewesen (BGHSt 21, 244; 22, 275, 278), den Angeklagten wegen versuchten Diebstahls in einem schweren Fall in Tateinheit mit Genußmittelentwendung zu verurteilen.
  • BGH, 08.07.1970 - 3 StR 122/70

    Verurteilung wegen Diebstahls - Versuchter Diebstahl in Tateinheit mit Mundraub -

    Dennoch kann versuchter Diebstahl in Tateinheit mit Mundraub gegeben sein, wenn, wie hier, die Täter nur deshalb, weil sie am Tatort nicht mehr vorfinden, Genußmittel in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch entwenden (BGH NJW 1958, 1243 - dort war der Täter mit allgemeinem Diebstahlsvorsatz eingestiegen, hatte aber nur geringe Mengen von Nahrungs- und Genußmitteln vorgefunden und sie zum alsbaldigen Verbrauch. Mitgenommen - BGHSt 21, 244 [BGH 09.06.1967 - 4 StR 187/67]).

    Wenn auch das Merkmal "in geringer Menge" bei 110 oder gar 140 Zigaretten nicht erfüllt sein dürfte (für die Beurteilung dieser Frage ist nicht der Anteil des einzelnen Täters an der Diebesbeute, sondern die Gesamtmenge maßgebend), so wird bei einem Kaufpreis von 12,- DM oder 14,- DM das Merkmal "von unbedeutendem Wert" zu bejahen sein (BGHSt 21, 244 [BGH 09.06.1967 - 4 StR 187/67]).

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 451/68

    Mundraub bei geringfügigem Diebstahl zur Befriedigung eines unmittelbaren

    Dann wäre der Angeklagte wegen versuchten schweren Diebstahls (im Rückfall) in Tateinheit mit Übertretung des § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu bestrafen (vgl. BGH NJW 1958, 1243; BGHSt 21, 244 [BGH 09.06.1967 - 4 StR 187/67]).
  • BGH, 22.04.1970 - 3 StR 288/69

    Bestimmung der Höhe des Wertes des Blutalkoholgehalts für den Eintritt der

    Sieben Päckchen Zigaretten zu je 10 Stück wären eine geringe Menge eines Genußmittels von unbedeutendem Wert (vgl. hierzu BGHSt 21, 244 [BGH 09.06.1967 - 4 StR 187/67]).
  • BGH, 29.08.1973 - 2 StR 210/73

    Strafbarkeit wegen Diebstahls, versuchten Diebstahls, Betrugs, Autostraßenraubs

    Sofern die Packungen nur jeweils zehn Zigaretten enthielten, hätten sich die Angeklagten lediglich des versuchten Diebstahls (in einem schweren Fall) und tateinheitlich hiermit einer Übertretung nach § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB schuldig gemacht (BGHSt 21, 244), da die Beute nur aus Genußmitteln bestanden hätte, die von unbedeutendem Wert und von den Tätern zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt gewesen wären.
  • BGH, 16.08.1972 - 2 StR 294/72

    Abgrenzung der Übertretung vom vollendeten Diebstahl

    Dem Senat ist damit die Prüfung verwehrt, ob das Landgericht zutreffend einen vollendeten Diebstahl angenommen hat oder ob es lediglich von einem in Tateinheit mit einer Übertretung nach § 370 Nr. 5 StGB begangenen versuchten Diebstahl ausgehen durfte (vgl. BGHSt 21, 244 [BGH 09.06.1967 - 4 StR 187/67]).
  • BGH, 09.05.1972 - 2 StR 151/72

    Die Voraussetzungen des Fortsetzungszusammenhangs - Der Gesamtvorsatz - Diebstahl

    Sollten es z.B. nur zehn gewesen sein, so würde es sich bei dieser Tat lediglich um einen versuchten Diebstahl in einem schweren Fall in Tateinheit mit Grenußmittelentwendung handeln (BGHSt 21, 244 [BGH 09.06.1967 - 4 StR 187/67]).
  • BGH, 08.10.1969 - 4 StR 385/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall in

    Im übrigen kommt nach den vorherigen Ausführungen nur versuchter einfacher Diebstahl in Betracht (vgl. BGHSt 21, 244 [BGH 09.06.1967 - 4 StR 187/67]).
  • BGH, 03.07.1968 - 2 StR 245/68

    Sachkunde des Gerichts über die Beurteilung von Zweifel an der

    Es bleibt nach den Feststellungen ein versuchter schwerer Diebstahl im Rückfall, da der Angeklagte beim Einsteigen den allgemeinen Diebstahlvorsatz hatte (vgl. BGHSt 21, 244 [BGH 09.06.1967 - 4 StR 187/67]).
  • BGH, 16.02.1968 - 4 StR 546/67

    Rechtsmittel

    Auf damit in Tateinheit vorliegende Genußmittelentwendung (vgl. BGHSt 21, 244 [BGH 09.06.1967 - 4 StR 187/67]) kann dagegen nicht erkannt werden, weil hinsichtlich dieser Übertretung in der Zeit zwischen Vorlage der Revision und Bestimmung des Hauptverhandlungstermins Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist.
  • BGH, 26.03.1974 - 4 StR 42/74

    Verurteilung wegen fortgesetzten Diebstahls - Entwendung von Nahrungsmitteln oder

  • BGH, 23.07.1969 - 2 StR 671/68

    Abgrenzung von Diebstahl zu Mundraub - Nichtvollendung einer Fortsetzungstat und

  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 98/69

    Entwendung von zwei Flaschen Wein als Tatbestand der Genussmittelentwendung

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